Vertretungsvollmacht

Direkte Vertretung bei Ausfuhranmeldungen

Für die Erstellung von Ausfuhranmeldungen benötigt ExportDesk eine schriftliche Vollmacht zur direkten Vertretung gegenüber den Zollbehörden.

Die Vollmacht muss nur einmal eingereicht werden und gilt bis auf Widerruf für alle zukünftigen Beauftragungen.

So funktioniert es

  1. Vollmacht herunterladen
  2. Ausfüllen und unterschreiben
  3. Mit dem ersten Auftrag hochladen
  4. Zukünftige Aufträge können ohne erneute Vollmachtserteilung erfolgen

    Rechtlicher Hinweis

    ExportDesk handelt ausschließlich als direkter Vertreter gemäß Art. 18 UZK. Sämtliche Angaben in der Zollanmeldung erfolgen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.

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